Klonen: Pro und Contra im Überblick
Vertiefung zum ThemaIst Klonen ethisch vertretbar?
In Klausuren heißt es oft: „Stelle Argumente für und gegen das Klonen dar.“ Wer dann alles in eine einzige Liste schreibt, verschenkt Punkte, denn für ein geklontes Rind gelten andere Gründe als für einen Klon-Embryo im Labor oder ein geklontes Kind. Hier findest du die Argumente sauber getrennt, jeweils mit dem wichtigsten Einwand.
Kurz gesagt
Beim Thema Klonen Pro und Contra musst du drei Debatten trennen: das reproduktive Klonen von Menschen, das therapeutische Klonen und das Klonen von Tieren. Das reproduktive Klonen von Menschen stößt weltweit auf Ablehnung und ist in Deutschland nach § 6 Embryonenschutzgesetz strafbar. Beim therapeutischen Klonen und beim Tierklonen sind die Positionen geteilt: Heilungschancen, Zucht und Artenschutz stehen gegen Embryonenschutz, Eizellbedarf und Tierwohl.
Das lernst du hier
- Argumente zum reproduktiven, therapeutischen und tierischen Klonen unterscheiden,
- zu jedem Argument einen Einwand nennen,
- empirische und normative Argumente auseinanderhalten,
- Argumente mit Prüffragen gewichten und ein eigenes Urteil begründen.
Klonen: Pro und Contra in drei Debatten
Alle drei Bereiche nutzen dieselbe Technik, den somatischen Zellkerntransfer. Ablauf und Rechtslage erklärt die Hauptseite Ist Klonen ethisch vertretbar?. Verschieden sind das Ziel und die Betroffenen. Beim reproduktiven Klonen von Menschen geht es um ein Kind, die Eizellspenderin und die Frau, die es austrägt. Beim therapeutischen Klonen geht es um den frühen Embryo, die Eizellspenderinnen und die Kranken, denen die Forschung helfen soll. Beim Tierklonen geht es um die Klontiere, die Leihmuttertiere, die Halter und Züchter und die Verbraucher.
Abb. 1 ordnet die wichtigsten Argumente zusätzlich nach ihrer Art. Empirische Argumente beruhen auf Tatsachen; neue Daten können sie stärken oder schwächen. Normative Argumente beruhen auf Werten und Prinzipien; man kann sie nicht messen, aber auf Widersprüche und Folgen prüfen.
Reproduktives Klonen von Menschen
Hier soll ein Kind entstehen, das dasselbe Kern-Erbgut hat wie ein anderer Mensch. Der Nationale Ethikrat lehnte das 2004 einstimmig ab, und zwar ausdrücklich nicht nur wegen des damaligen Stands der Technik. Trotzdem werden auch Argumente dafür vertreten, und wer urteilt, muss sie kennen.
Argumente dafür
- Fortpflanzungsfreiheit: Sie gilt als hochrangiges, grundrechtlich geschütztes Gut. Wer auf anderem Weg kein genetisch eigenes Kind bekommen kann, hätte eine weitere Möglichkeit. Einwand: Sie gilt nicht schrankenlos und darf eingeschränkt werden, wenn das Kind Schaden nehmen würde.
- Zeitversetzter Zwilling: Eineiige Zwillinge haben dasselbe Erbgut und sind doch eigene Personen; die Persönlichkeit prägen Umwelt und Erfahrung. Einwand: Beim Klonen legen Dritte das Erbgut absichtlich fest, nach dem Vorbild eines bekannten Menschen. Das gibt es bei Zwillingen nicht.
- Familie ist mehr als Abstammung: Verwandtschaft wird schon heute auch sozial bestimmt, etwa bei einer Adoption. Einwand: Die Generationen geraten durcheinander: Der Klon eines Vaters wäre zugleich dessen genetischer Zwilling.
Argumente dagegen
- Sicherheit und Nichtschaden: Bei Tieren gibt es viele Fehlgeburten und Fehlbildungen. Ein Versuch am Menschen wäre ein Experiment an einem Kind, das nicht einwilligen kann. Einwand: Das Argument ist zeitgebunden; es entfiele, wenn das Verfahren sicher würde.
- Würde und Unverfügbarkeit: Der Mensch würde zum geplanten Produkt, sein Erbgut wäre fremdem Willen unterworfen. Einwand: Das setze einen genetischen Determinismus voraus, den die Biologie nicht stützt.
- Offene Zukunft: Wer weiß, wessen Erbgut er trägt, lebt womöglich unter dem Druck, ein fremdes Leben zu wiederholen. Einwand: Auch andere Kinder tragen Erwartungen; entscheidend sei der Umgang damit.
- Belastung von Frauen: Man bräuchte viele Eizellen, und Fehlgeburten belasten die Frau, die den Klon austrägt. Einwand: Eine aufgeklärte Einwilligung könne das auffangen.
Therapeutisches Klonen
Beim therapeutischen Klonen, auch Forschungsklonen genannt, soll kein Kind entstehen. Aus dem wenige Tage alten Klon-Embryo werden embryonale Stammzellen gewonnen; der Embryo wird dabei zerstört. 2013 gelang es einem Team in den USA erstmals, auf diesem Weg menschliche embryonale Stammzellen zu gewinnen. Der Nationale Ethikrat war 2004 gespalten und legte drei Positionen vor: das Verbot beibehalten (A), eine begrenzte Zulassung unter strengen Regeln (B) oder ein Verbot „zum gegenwärtigen Zeitpunkt“ (C).
Argumente dafür
- Heilungschancen: Zellen mit dem Erbgut des Patienten würden vom Immunsystem nicht abgestoßen. Einwand: Mit iPS-Zellen lassen sich ebenfalls patienteneigene Zellen gewinnen, ganz ohne Embryonen.
- Krankheiten verstehen: Stammzellen von Erkrankten zeigen, wie eine Krankheit in der Zelle entsteht, und helfen beim Testen von Wirkstoffen. Einwand: Auch dafür eignen sich oft iPS-Zellen.
- Abgestufter Schutz: Eine Blastozyste hat kein Nervensystem und ist nicht zur Einnistung bestimmt. Wer den Schutzanspruch mit der Entwicklung wachsen lässt, hält die Forschung für vertretbar. Einwand: Wer vollen Schutz von Anfang an annimmt, hält jede spätere Grenze für willkürlich.
Argumente dagegen
- Instrumentalisierung: Embryonen würden erzeugt, um sie zu zerstören; sie wären bloß Mittel zum Zweck. Einwand: Das wiegt nur dann schwer, wenn man dem frühen Embryo den vollen Schutz eines Menschen zuspricht.
- Eizellen: Ihre Gewinnung erfordert Hormonbehandlung und einen Eingriff; ein Markt für Eizellen könnte Frauen unter Druck setzen. Dass das kein bloßes Gedankenspiel ist, zeigt der Skandal um Hwang Woo-suk. Einwand: Strenge Regeln und eine freiwillige, aufgeklärte Spende könnten Ausbeutung verhindern.
- Dammbruch: Bis zum Embryo ist die Technik dieselbe wie beim reproduktiven Klonen; Fortschritte im Labor könnten auch dem Klonen von Menschen dienen. Einwand: Ein strafbewehrtes Verbot, Klon-Embryonen zu übertragen, zieht eine klare Grenze.
Klonen von Tieren
Tiere werden geklont, um Forschungsmodelle, Zuchttiere oder seltene Arten zu vervielfältigen, und kommerzielle Anbieter klonen verstorbene Haustiere. Viele Beispiele zeigt die Seite Was könnte Klonen nützen?. Die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) fand 2008 und erneut 2010 keine Hinweise auf Unterschiede bei Fleisch und Milch von Klonen und ihren Nachkommen. Sterblichkeit und Fehlbildungen sind bei Klonen aber höher als bei herkömmlich gezüchteten Tieren. Die Debatte dreht sich deshalb weniger um das Essen als um das Tierwohl. In der EU gelten Lebensmittel von geklonten Tieren als neuartige Lebensmittel und bräuchten vor dem Verkauf eine eigene Zulassung.
Argumente dafür
- Forschung: Erbgleiche Tiere machen Versuchsergebnisse besser vergleichbar, und gentechnisch veränderte Tiere lassen sich vervielfältigen. Einwand: Für ein lebendes Tier sterben viele Embryonen, und Leihmuttertiere werden belastet.
- Zucht: Das Erbgut besonders gesunder oder leistungsfähiger Tiere bleibt erhalten; genutzt werden meist die Nachkommen der Klone. Einwand: Stammen viele Tiere von wenigen Spitzentieren ab, kann die genetische Vielfalt einer Rasse weiter sinken.
- Artenschutz: Zellen aus Gefrierbanken können verlorene Vielfalt in kleine Restbestände zurückbringen, wie 2020 beim Przewalski-Pferd. Einwand: Klonen ersetzt nicht den Schutz der Lebensräume.
Argumente dagegen
- Tierwohl: Klone sterben häufiger und haben öfter Fehlbildungen; Leihmuttertiere durchlaufen Eingriffe und Fehlgeburten. Einwand: Die Belastung ist gegen den Nutzen abzuwägen, und der kann in Forschung oder Artenschutz hoch sein.
- Haustierklonen: Ein Klon ist nicht dasselbe Tier, Verhalten und Charakter können sich unterscheiden. Viele halten Tierleid für diesen Zweck für unverhältnismäßig. Einwand: Halter handelten aus Bindung an ihr Tier, die Entscheidung sei ihre Privatsache.
- Akzeptanz: Viele Verbraucher lehnen Fleisch und Milch von Klontieren ab. Einwand: Die EFSA fand keine Hinweise auf Risiken für die Lebensmittelsicherheit.
Merke
Trenne beim Klonen immer drei Debatten: reproduktives Klonen von Menschen, therapeutisches Klonen und Tierklonen. Zu jedem Argument gehört ein Einwand. Empirische Argumente können durch neue Daten stärker oder schwächer werden, normative Argumente beruhen auf Werten und müssen begründet werden.
Bewertungshilfen: Argumente prüfen und gewichten
Eine Liste mit Pro und Contra ist noch kein Urteil. Um Argumente zu gewichten, prüfst du jedes mit denselben Fragen:
| Prüffrage | Beispiel |
|---|---|
| Stimmt die Tatsachenbehauptung? | „Klone sind oft krank“ ist für Tiere belegt, für Menschen fehlen Daten. |
| Ist das Argument zeitgebunden oder grundsätzlich? | Das Sicherheitsargument kann mit besserer Technik wegfallen, das Würdeargument nicht. |
| Welche Werte und Betroffenen stehen dahinter? | Schutz des Embryos gegen die Fürsorge für Kranke. |
| Gibt es Alternativen? | iPS-Zellen schwächen das Heilungsargument für therapeutisches Klonen. |
| Wie wahrscheinlich ist eine befürchtete Folge? | Dammbruch: Lässt sich die Grenze durch Regeln sichern? |
Mit diesen Fragen steigst du direkt in die ethische Urteilsbildung ein. Wie du daraus einen zusammenhängenden Text machst, zeigt die Erörterung zum Klonen mit Musterbeispiel.
Typische Fehler
- Bereiche vermischen: Das Tierwohl-Argument gehört zum Tierklonen, nicht zum therapeutischen Klonen menschlicher Embryonen.
- Nur mit Risiken argumentieren: Wer das reproduktive Klonen allein wegen der Risiken ablehnt, müsste es bei sicherer Technik erlauben. Zeige, ob du auch grundsätzlich urteilst.
- Dammbruch behaupten statt begründen: Erkläre, warum die befürchtete Folge wahrscheinlich ist.
Vertiefung Oberstufe: Dammbruchargumente richtig prüfen
Dammbruchargumente (englisch „slippery slope“) sind in der Klon-Debatte häufig: Wer das Forschungsklonen erlaube, öffne den Weg zum Klonen von Menschen. Man unterscheidet zwei Fassungen.
Die logische Fassung behauptet: Zwischen dem erlaubten Schritt A und dem unerwünschten Schritt B gibt es keinen grundsätzlichen Unterschied. Wer A erlaubt, kann B nicht begründet verbieten. Prüfen kannst du sie, indem du nach einer begründbaren Grenze suchst. Beim Klonen wird oft die Übertragung in eine Gebärmutter genannt: Erst damit entsteht ein Kind. Wer diese Grenze für tragfähig hält, sieht im Forschungsklonen keinen ersten Schritt zum Klonen von Menschen; wer sie für willkürlich hält, schon.
Die empirische Fassung behauptet: A macht B wahrscheinlicher, etwa weil Techniken besser werden oder sich die Gesellschaft an sie gewöhnt. Sie lässt sich mit Erfahrungen prüfen. Großbritannien genehmigte 2004 als erstes europäisches Land das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken; das reproduktive Klonen blieb verboten. Ein geklonter Mensch ist bis heute nicht bekannt. Befürworter des Dammbrucharguments halten dagegen, dass die Technik weltweit verfügbar wird und nicht jedes Land gleich streng regelt.
Ein Dammbruchargument ist also weder automatisch stark noch automatisch ein Denkfehler. Stark wird es, wenn du zeigst, dass die Grenze nicht begründbar ist oder dass Regeln in der Praxis versagen.
Fachbegriffe
- Reproduktives Klonen
- Klonen mit dem Ziel, ein neues Lebewesen zu erzeugen.
- Therapeutisches Klonen
- Auch Forschungsklonen: Klonen, um aus dem frühen Embryo Stammzellen zu gewinnen.
- Empirisches Argument
- Stützt sich auf Tatsachen, die sich mit Daten prüfen lassen.
- Normatives Argument
- Stützt sich auf Werte oder Prinzipien, etwa Würde oder Freiheit.
- Instrumentalisierung
- Ein Wesen wird nur als Mittel für die Zwecke anderer benutzt.
- Dammbruchargument
- Warnung, dass ein erlaubter Schritt zu unerwünschten weiteren Schritten führt.
Aufgaben
AFB I Wissen wiedergeben AFB II Anwenden AFB III Beurteilen
- AFB INenne je zwei Argumente für und gegen das therapeutische Klonen.
Lösung anzeigen
Dafür: Heilungschancen durch Zellen, die nicht abgestoßen werden; Krankheiten verstehen und Wirkstoffe testen; abgestufter Embryonenschutz. Dagegen: Embryonen werden als Mittel zum Zweck erzeugt und zerstört; hoher Eizellbedarf mit Gefahr der Ausbeutung von Frauen; Dammbruch zum reproduktiven Klonen; iPS-Zellen als Alternative.
- AFB IIOrdne die Aussagen einem Bereich zu und kennzeichne sie als empirisch oder normativ: a) „Klon-Kälber sind oft übergroß.“ b) „Kein menschlicher Embryo darf nur als Mittel erzeugt werden.“ c) „Zellen aus Gefrierbanken können genetische Vielfalt zurückbringen.“ d) „Jeder Mensch hat ein Recht auf eine offene Zukunft.“
Lösung anzeigen
a) Tierklonen, empirisch. b) Therapeutisches Klonen, normativ. c) Tierklonen (Artenschutz), empirisch. d) Reproduktives Klonen, normativ.
- AFB IIErkläre, warum das Sicherheitsargument gegen das reproduktive Klonen als zeitgebunden gilt, und erläutere, warum der Nationale Ethikrat seine Ablehnung nicht nur darauf stützte.
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Das Sicherheitsargument beruht auf Tatsachen: Bei Tieren führt Klonen oft zu Fehlgeburten und Fehlbildungen. Würde das Verfahren sicher, fiele das Argument weg. Wer das Klonen von Menschen grundsätzlich ablehnen will, braucht deshalb normative Argumente, etwa die Würde und Unverfügbarkeit des Menschen oder sein Recht auf eine offene Zukunft. Der Ethikrat lehnte es 2004 ausdrücklich nicht nur wegen des Stands von Wissenschaft und Forschung ab, sondern unbedingt.
- AFB IIIEine Firma bietet an, einen verstorbenen Hund zu klonen. Beurteile das Angebot mithilfe der Prüffragen.
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Tatsachen: Für einen lebenden Klon sterben viele Embryonen, Leihmuttertiere werden belastet; der Klon hat dasselbe Kern-Erbgut, ist aber nicht dasselbe Tier. Zeitgebunden: Die Belastung könnte mit besserer Technik sinken, die Frage nach dem Zweck bleibt. Werte und Betroffene: Trost und Bindung der Halter gegen das Wohl von Spender-, Leihmutter- und Klontieren. Alternativen: ein anderer Hund, etwa aus dem Tierheim. Mögliches Urteil: Weil ein Trostbedürfnis auch ohne Klonen erfüllt werden kann, wiegt das Tierleid schwerer. Ein Gegenurteil ist möglich, wenn man die Belastung für gering und die Bindung für gewichtig hält; es muss dann begründet werden.
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Quellen & Stand
- Nationaler Ethikrat: Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken. Stellungnahme, Berlin 2004.
- Embryonenschutzgesetz, § 6 Klonen, gesetze-im-internet.de.
- EFSA: EFSA reviews most recent research on animal cloning (2010).
- Verordnung (EU) 2015/2283 über neuartige Lebensmittel, Erwägungsgrund 14: EUR-Lex.
- Tachibana, M. u. a.: Human embryonic stem cells derived by somatic cell nuclear transfer. Cell 153 (2013).
Stand: Oktober 2026.