Erörterung zum Klonen: Aufbau, Beispiel, Formulierungen
Vertiefung zum ThemaIst Klonen ethisch vertretbar?
„Erörtere, ob …“: Diese Aufgabe begegnet dir in Biologie, Ethik und Deutsch immer wieder, und das Klonen ist ein klassisches Thema dafür. Hier lernst du Schritt für Schritt, wie eine Erörterung aufgebaut ist, liest ein vollständiges Musterbeispiel und bekommst Formulierungen, die du direkt verwenden kannst.
Einfach erklärt
Diese Seite vertieft die Frage: Ist Klonen ethisch vertretbar? Eine Erörterung ist ein Text, der Argumente zu einer Streitfrage abwägt. Am Ende steht ein begründetes Urteil. Sie hat drei Teile.
Das Wichtigste:
- Einleitung: Ein Aufhänger weckt Interesse. Du nennst die Frage.
- Hauptteil: Jedes Argument steht in einem eigenen Absatz.
- Schluss: Du wägst ab und urteilst. Neue Argumente gehören nicht hierher.
Ein gutes Argument hat drei Schritte: Behauptung, Begründung und Beleg. Ein Beispiel: Klonen gefährdet das Kind. Bei geklonten Tieren gibt es oft Fehlbildungen. Für Dolly sind 277 Versuche nötig. Bei einer Ja-oder-Nein-Frage stellst du beide Seiten dar. Dein stärkstes Argument steht am Ende vom Hauptteil. Die Lehrkraft bewertet nicht deine Meinung, sondern deine Begründung.
Merke: Eine Erörterung zeigt beide Seiten, ordnet Argumente nach Gewicht und urteilt am Ende.
Kurz gesagt
Eine Erörterung zum Klonen wägt Argumente zu einer strittigen Frage ab, etwa ob das Klonen von Menschen erlaubt werden sollte. Sie besteht aus Einleitung, Hauptteil und Schluss. Bei einer Entscheidungsfrage schreibst du dialektisch: Du stellst beide Seiten dar, führst jedes Argument mit Behauptung, Begründung und Beleg aus und kommst im Schluss zu einem begründeten Urteil.
Das lernst du hier
- den Aufbau einer Erörterung beschreiben,
- lineare und dialektische Erörterung unterscheiden,
- Argumente mit dem Argumentationsdreischritt ausführen,
- eine eigene Erörterung zum Klonen verfassen und mit der Checkliste überprüfen.
Erörterung zum Klonen: der Aufbau
Jede Erörterung hat drei Teile. Die fachlichen Grundlagen, die du dafür brauchst, findest du auf der Hauptseite Ist Klonen ethisch vertretbar?.
- EinleitungEin Aufhänger, etwa ein Ereignis, eine Schlagzeile oder eine Zahl, weckt Interesse. Du klärst den zentralen Begriff, zum Beispiel reproduktives Klonen, und nennst die Frage, die du erörterst. Dein Urteil verrätst du hier noch nicht.
- HauptteilHier stehen die Argumente, jedes in einem eigenen Absatz. Du ordnest sie nach ihrem Gewicht und verbindest die Absätze mit Überleitungen.
- SchlussDu wägst ab, fällst ein begründetes Urteil und beantwortest die Frage aus der Einleitung. Ein Ausblick oder eine offene Frage rundet den Text ab. Neue Argumente gehören nicht mehr hierher.
Für den Hauptteil gibt es zwei Grundformen. Die lineare Erörterung beantwortet eine Ergänzungsfrage wie „Welche Gründe sprechen gegen das Klonen von Haustieren?“ und betrachtet nur eine Seite; die Argumente steigern sich vom schwächsten zum stärksten. Die dialektische Erörterung beantwortet eine Entscheidungsfrage wie „Sollte das Klonen von Menschen erlaubt werden?“ und stellt beide Seiten dar. Du kannst sie nach dem Sanduhr- oder nach dem Pingpong-Prinzip aufbauen (Abb. 1).
Argumente überzeugend ausführen
Ein Argument ist mehr als eine Behauptung. Bewährt hat sich der Argumentationsdreischritt:
| Schritt | Leitfrage | Beispiel zum Klonen |
|---|---|---|
| Behauptung | Was behaupte ich? | Reproduktives Klonen gefährdet die Gesundheit des Kindes. |
| Begründung | Warum ist das so? | Bei geklonten Säugetieren treten gehäuft Fehlbildungen auf. |
| Beleg oder Beispiel | Woran sieht man das? | Für das Schaf Dolly waren 277 Versuche nötig. |
Hilfreich ist ein vierter Schritt, die Rückführung auf die Frage: „Schon aus diesem Grund wäre eine Zulassung unverantwortlich.“ Prüfe außerdem, ob ein Argument grundsätzlich ist oder mit dem Stand der Technik wegfallen könnte; das beeinflusst sein Gewicht. Welche Argumente es gibt und wie sie sich prüfen lassen, findest du unter Klonen: Pro und Contra.
In Biologie heißen die passenden Operatoren meist „diskutieren“ (Argumente zu einer These gegenüberstellen und abwägen) oder „bewerten“ (ein Werturteil mit Blick auf gesellschaftliche Werte und Normen begründen).
Muster-Erörterung: Sollte das Klonen von Menschen erlaubt werden?
Die folgende Musterlösung ist dialektisch nach dem Sanduhr-Prinzip aufgebaut. Die Hinweise in eckigen Klammern zeigen dir die Bausteine; in deiner Klausur lässt du sie weg.
Musterbeispiel
[Einleitung] Am 5. Juli 1996 kam in Schottland das Schaf Dolly zur Welt, das erste Säugetier, das aus der Körperzelle eines erwachsenen Tieres geklont worden war. Seitdem wird darüber gestritten, ob man dasselbe Verfahren eines Tages auch beim Menschen anwenden darf. Gemeint ist das reproduktive Klonen: Der Zellkern eines Menschen wird in eine entkernte Eizelle übertragen, und der so entstandene Embryo wird von einer Frau ausgetragen. In Deutschland ist das nach § 6 des Embryonenschutzgesetzes verboten. Doch sollte es dabei bleiben? Im Folgenden werden die Argumente beider Seiten gegeneinander abgewogen.
[Gegenseite, stärkstes Argument] Befürworter berufen sich vor allem auf die Fortpflanzungsfreiheit. Ob und wie Menschen Kinder bekommen, gilt als zutiefst persönliche Entscheidung, die der Staat nur aus gewichtigen Gründen einschränken darf. Dieses Freiheitsrecht ist im Grundgesetz zwar nicht ausdrücklich genannt, genießt aber nach allgemeiner Auffassung grundrechtlichen Schutz. Für ein Paar, bei dem keiner der Partner Keimzellen bilden kann, wäre das Klonen womöglich der einzige Weg zu einem Kind, das mit einem von beiden genetisch verwandt ist.
[Gegenseite, schwächeres Argument] Hinzu kommt, dass ein Klon keineswegs eine Kopie seines Spenders wäre. Auch eineiige Zwillinge besitzen dasselbe Erbgut und entwickeln sich dennoch zu unverwechselbaren Persönlichkeiten, weil Umwelt, Erziehung und Erfahrungen sie prägen. Ein Klon wäre demnach lediglich ein zeitversetzter Zwilling.
[Überleitung] Diese Argumente verdienen Beachtung. Dennoch sprechen gewichtigere Gründe gegen eine Zulassung.
[Eigene Seite, schwächeres Argument] Zunächst würden die Frauen erheblich belastet, die Eizellen spenden oder einen Klon austragen. Die Gewinnung von Eizellen erfordert Hormonbehandlungen und einen Eingriff, und bei Klon-Embryonen ist, wie Tierversuche zeigen, mit vielen Fehlgeburten zu rechnen. Hinzu käme die Gefahr, dass ein Markt für Eizellen entsteht, der Frauen in Notlagen unter Druck setzt.
[Eigene Seite, gewichtigeres Argument] Schwerer wiegt das Risiko für das Kind selbst. Für Dolly waren 277 Versuche nötig, und bei geklonten Säugetieren treten gehäuft Fehlbildungen auf. Ein Versuch am Menschen wäre deshalb ein Experiment an einem Kind, das nicht einwilligen kann. Dieses Argument hat allerdings eine Schwäche: Es verlöre an Kraft, sobald das Verfahren sicher wäre.
[Eigene Seite, stärkstes Argument] Am stärksten ist daher ein grundsätzlicher Einwand. Beim Klonen würden Dritte das Erbgut eines Kindes absichtlich festlegen, und zwar nach dem Vorbild eines bereits bekannten Menschen. Anders als ein Zwilling wüchse der Klon mit dem Wissen auf, wessen Leben als Vorlage gedient hat, und womöglich mit der Erwartung, es zu wiederholen. Sein Recht auf eine offene Zukunft wäre damit von Anfang an eingeschränkt. Auch der Nationale Ethikrat lehnte das reproduktive Klonen 2004 einstimmig ab, ausdrücklich nicht nur wegen des damaligen Stands der Forschung.
[Schluss] Wägt man die Argumente ab, überwiegen die Gründe gegen das reproduktive Klonen von Menschen. Die Fortpflanzungsfreiheit ist ein hohes Gut, doch sie endet dort, wo ein Kind erheblichen Risiken ausgesetzt und sein Erbgut von anderen festgelegt würde, ohne dass es zustimmen kann. Das Verbot sollte daher bestehen bleiben. Offen bleibt, wie die Staatengemeinschaft verhindern kann, dass einzelne Labore in Ländern mit schwachen Gesetzen diese Grenze überschreiten.
Das Urteil in diesem Beispiel ist eines von mehreren gut begründbaren. Ein Gegenurteil wäre ebenso möglich. Es müsste etwa zeigen, warum ein Klon durch seine Herkunft nicht stärker belastet wäre als andere Kinder, an die hohe Erwartungen gerichtet werden, und Bedingungen für eine Zulassung nennen, zum Beispiel ein nachweislich sicheres Verfahren. Bewertet wird nicht, welche Seite du wählst, sondern wie gut du begründest.
Formulierungshilfen
| Baustein | Formulierungen |
|---|---|
| Einleitung | „Seit … wird darüber gestritten, ob …“ · „Im Folgenden werden die Argumente für und gegen … abgewogen.“ |
| Argument einführen | „Ein wichtiges Argument für … ist …“ · „Befürworter verweisen darauf, dass …“ |
| Begründen und belegen | „Das liegt daran, dass …“ · „Dies zeigt sich etwa an …“ |
| Einschränken | „Dieses Argument greift jedoch zu kurz, weil …“ · „Dem lässt sich entgegenhalten, dass …“ |
| Überleiten | „Diesen Argumenten stehen gewichtige Einwände gegenüber.“ · „Noch schwerer wiegt …“ |
| Schluss | „Wägt man die Argumente ab, so …“ · „Insgesamt überwiegen …“ · „Offen bleibt, …“ |
Checkliste für deine Erörterung
- Die Einleitung enthält einen Aufhänger, eine Begriffsklärung und die Frage.
- Jedes Argument steht in einem eigenen Absatz und hat Behauptung, Begründung und Beleg.
- Die Argumente sind nach Gewicht geordnet; dein stärkstes steht am Ende des Hauptteils.
- Reproduktives und therapeutisches Klonen sind sauber getrennt.
- Fakten stimmen, vor allem Jahreszahlen und die Rechtslage (siehe Embryonenschutzgesetz).
- Der Schluss enthält ein begründetes Urteil und keine neuen Argumente.
- Der Stil ist sachlich, die Zeitform ist das Präsens.
Merke
Eine dialektische Erörterung stellt beide Seiten dar, führt jedes Argument mit Behauptung, Begründung und Beleg aus, ordnet die Argumente nach Gewicht und endet mit einem begründeten Urteil. Dein stärkstes Argument steht am Ende des Hauptteils.
Typische Fehler
- Behauptung ohne Begründung: „Klonen ist unnatürlich“ reicht nicht. Erkläre, warum das moralisch zählen sollte.
- Begriffe verwechseln: Wer das therapeutische Klonen meint, darf nicht mit den Risiken für ein geklontes Kind argumentieren.
- Neue Argumente im Schluss: Der Schluss wägt ab, er führt nichts Neues ein.
- Umgangssprache im Hauptteil: „Ich finde das krass“ ersetzt kein Argument.
Vertiefung Oberstufe: die textgebundene Erörterung
In der Oberstufe bekommst du oft einen Text vorgelegt, etwa einen Zeitungskommentar oder den Auszug aus einer Stellungnahme. Die Aufgabe hat dann zwei Teile, die du klar trennen solltest.
Im ersten Teil analysierst du den Text: Welche These vertritt der Verfasser? Wie baut er seine Argumentation auf? Welche Arten von Argumenten nutzt er, zum Beispiel Faktenargumente mit Zahlen, Autoritätsargumente mit Verweis auf Fachleute, normative Argumente mit Bezug auf Werte oder Analogieargumente, die einen Fall mit einem anderen vergleichen? Welche sprachlichen Mittel sollen überzeugen?
Im zweiten Teil erörterst du die These: Du stimmst zu, widersprichst oder differenzierst, prüfst die Argumente des Textes und ergänzt eigene. Ein Beispiel für ein Analogieargument findet sich in der Stellungnahme des Nationalen Ethikrats von 2004. Wer die Sorge um unklare Verwandtschaftsverhältnisse beim Klonen für überbewertet hält, verweist dort auf die Adoption, bei der Familie ebenfalls nicht allein durch Abstammung bestimmt wird. Bei Analogien solltest du immer prüfen, ob die verglichenen Fälle in den entscheidenden Punkten übereinstimmen. Bei einer Adoption wird ein bereits vorhandenes Kind aufgenommen, beim Klonen würde ein Kind mit festgelegtem Erbgut erst erzeugt. Ob dieser Unterschied entscheidend ist, musst du begründen.
Wenn du nach festen Schritten zu einem Urteil kommen willst, hilft dir die ethische Urteilsbildung.
Fachbegriffe
- Erörterung
- Text, der Argumente zu einer strittigen Frage abwägt und zu einem begründeten Urteil kommt.
- Lineare Erörterung
- Betrachtet nur eine Seite; Antwort auf eine Ergänzungsfrage.
- Dialektische Erörterung
- Stellt Argumente beider Seiten dar; Antwort auf eine Entscheidungsfrage.
- Argumentationsdreischritt
- Behauptung, Begründung und Beleg oder Beispiel.
- Sanduhr-Prinzip
- Erst alle Argumente der Gegenseite, dann alle eigenen.
- Pingpong-Prinzip
- Argument der Gegenseite und eigene Antwort wechseln sich ab.
Aufgaben
AFB I Wissen wiedergeben AFB II Anwenden AFB III Beurteilen
- AFB INenne die drei Teile einer Erörterung und ihre Aufgaben.
Lösung anzeigen
Einleitung: Aufhänger, Begriffsklärung, Fragestellung. Hauptteil: Argumente in eigenen Absätzen, nach Gewicht geordnet und mit Überleitungen verbunden. Schluss: Abwägung, begründetes Urteil, Antwort auf die Frage, eventuell Ausblick.
- AFB IIErgänze zur Behauptung „Therapeutisches Klonen könnte Kranken helfen“ eine Begründung und einen Beleg.
Lösung anzeigen
Begründung: Stammzellen aus einem Klon-Embryo hätten das Erbgut des Patienten und würden vom Immunsystem nicht abgestoßen. Beleg: 2013 gelang es Forschenden in den USA erstmals, auf diesem Weg menschliche embryonale Stammzellen zu gewinnen. Eine gute Ausführung nennt auch die Einschränkung, dass iPS-Zellen patienteneigene Zellen ohne Embryonen liefern.
- AFB IIEine Erörterung soll zu dem Urteil kommen, dass das Klonen von Haustieren nicht angeboten werden sollte. Ordne die Argumente nach dem Sanduhr-Prinzip: a) Halter finden Trost. b) Für einen Klon sterben viele Embryonen, Leihmuttertiere werden belastet. c) Wofür jemand sein Geld ausgibt, ist Privatsache. d) Der Klon ist nicht dasselbe Tier.
Lösung anzeigen
Einleitung; Gegenseite vom stärksten zum schwächsten Argument, zum Beispiel a, dann c; Überleitung; eigene Seite vom schwächsten zum stärksten Argument, zum Beispiel d, dann b; Schluss mit Urteil. Eine andere Reihenfolge innerhalb einer Seite ist möglich, wenn du deine Gewichtung begründest.
- AFB IIIDiskutiere in Form einer dialektischen Erörterung, ob Deutschland das therapeutische Klonen erlauben sollte.
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Erwartungshorizont: Einleitung mit Aufhänger und Begriffsklärung (Klon-Embryo, Stammzellen, Zerstörung des Embryos) sowie der Frage. Rechtslage: Verbot nach § 6 Embryonenschutzgesetz. Argumente dafür: Heilungschancen, Krankheitsforschung, abgestufter Embryonenschutz. Argumente dagegen: Embryo als Mittel zum Zweck, Eizellbedarf und Ausbeutungsgefahr, Dammbruch, iPS-Zellen als Alternative. Jedes Argument mit Begründung und Beleg, Ordnung nach Gewicht, Überleitungen. Schluss mit begründetem Urteil. Beide Urteile sind möglich; entscheidend sind Begründung und Abwägung, etwa zur Frage, welcher Schutz dem frühen Embryo zukommt.
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Quellen & Stand
- Nationaler Ethikrat: Klonen zu Fortpflanzungszwecken und Klonen zu biomedizinischen Forschungszwecken. Stellungnahme, Berlin 2004.
- Embryonenschutzgesetz, § 6 Klonen, gesetze-im-internet.de.
- Wilmut, I. u. a.: Viable offspring derived from fetal and adult mammalian cells. Nature 385 (1997).
- Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB): Grundstock von Operatoren für die naturwissenschaftlichen Fächer.
Stand: Oktober 2026.