Mendelsche Gesetze

Die Mendel-Regeln sind die von Johann Gregor Mendel zuerst erkannten drei Grundregeln, welche die Weitergabe der Erbanlagen beschreiben:

Uniformitätsregel: Kreuzt man reinerbige Individuen miteinander, die sich nur in einem einzigen Merkmal bzw. in einem Gen unterscheiden, so sind deren Nachkommen untereinander alle gleich, d. h. für das betreffende Gen mischerbig. War das Merkmal dominant, bestimmt es die äußere Erscheinung, den Phänotyp. Wenn die Nachkommen im Phänotyp zu gleichen Teilen beiden Eltern ähnlich sehen (z. B. Mischfarbe), liegt ein intermediärer Erbgang vor.

Spaltungsregel: Werden heterozygote Individuen der untereinander gekreuzt, so sind ihre Nachkommen nicht alle gleich. Bei Dominanz eines der beiden Merkmale erfolgt eine Aufspaltung im Verhältnis 3:1 (Dominanzregel).

Gesetz der freien Kombinierbarkeit der Gene: Werden Individuen miteinander gekreuzt, die sich in mehr als einem Gen voneinander unterscheiden, gilt für jedes einzelne Gen- bzw. Merkmalspaar die Uniformitäts- und die Spaltungsregel. Die freie Kombinierbarkeit gilt jedoch nur für Genpaare, die auf verschiedenen Chromosomen liegen.

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