Genzukunft

Genetik verstehen · Zukunft mitdenken

Ist Klonen ethisch vertretbar?

Am 5. Juli 1996 kam in Schottland das Schaf Dolly zur Welt – von 277 Versuchen hatte nur dieser eine Erfolg. Seitdem wurden Rinder, Pferde, Hunde und sogar Affen geklont. Einen geklonten Menschen gibt es nach allem, was bekannt ist, bis heute nicht. Soll das so bleiben? Und wie steht es mit dem Klonen für die Medizin?

Einfach erklärt

1996 kommt in Schottland das Schaf Dolly zur Welt. Für Dolly sind 277 Versuche nötig. Einen geklonten Menschen gibt es nach allem, was bekannt ist, bis heute nicht. Beim reproduktiven Klonen entsteht ein neues Lebewesen. Beim therapeutischen Klonen gewinnt man Stammzellen aus einem frühen Embryo. Stammzellen können sich zu vielen Zelltypen entwickeln. Der Embryo geht dabei kaputt.

Beim Klonen von Tieren gibt es Probleme für das Tierwohl. Viele Embryonen sterben ab. Leihmuttertiere durchlaufen Eingriffe und Fehlgeburten. In Deutschland ist das Klonen von Menschen verboten. Es drohen bis zu fünf Jahre Haft.

Für das Klonen von Menschen nennen manche die Freiheit bei der Fortpflanzung. Dagegen sprechen vor allem die Sicherheit und die Würde. Ein Kind kann nicht einwilligen. Beim therapeutischen Klonen hoffen manche auf Zellen ohne Abstoßung. Andere lehnen es ab, Embryonen für ihre Zerstörung zu erzeugen. Heute gibt es auch einen Weg ohne Embryonen.

Merke: Reproduktives Klonen erzeugt ein Lebewesen, therapeutisches Klonen liefert Stammzellen und zerstört den Embryo.

Das lernst du hier

  • Du beschreibst den Ablauf des Klonens durch Zellkerntransfer.
  • Du unterscheidest reproduktives und therapeutisches Klonen.
  • Du erläuterst Tierwohl-Probleme beim Klonen von Tieren.
  • Du gibst die Rechtslage in Deutschland wieder.
  • Du stellst Positionen zum Klonen dar und beurteilst sie mit der ethischen Urteilsbildung.

Was beim Klonen passiert

Ein Klon ist ein Lebewesen mit derselben Erbinformation im Zellkern wie ein anderes. Natürliche Klone kennst du: eineiige Zwillinge oder Pflanzen aus Stecklingen (mehr unter Was bedeutet Klonen?). Bei Säugetieren nutzt man meist den somatischen Zellkerntransfer („Dolly-Methode“): Der Zellkern einer Körperzelle wird in eine Eizelle übertragen, deren eigener Kern vorher entfernt wurde. Ein elektrischer Impuls regt die Zelle an, sich zu teilen. Es entsteht ein Embryo – mit der Kern-DNA des Spenders.

Klonen durch somatischen Zellkerntransfer Der Kern einer Körperzelle wird in eine Eizelle übertragen, deren Kern entfernt wurde. Nach einem Stromimpuls entwickelt sich ein Embryo bis zur Blastozyste. Dann teilen sich die Wege: Beim reproduktiven Klonen wird der Embryo in eine Leihmutter übertragen und ein Klon geboren. Beim therapeutischen Klonen werden embryonale Stammzellen entnommen, um passende Zellen zu gewinnen. Körperzelle Eizelle ohne Kern Kern übertragen Kerntransfer + Stromimpuls Embryo (Blastozyste) Reproduktives KlonenTherapeutisches Klonen Embryo in Leihmutter → KlonBeispiele: Dolly, Klonaffenembryonale Stammzellen →passende Zellen für Kranke
Abb. 1: Klonen durch somatischen Zellkerntransfer. Blau: Zellkern des Spenders. Bis zum frühen Embryo (Blastozyste) sind beide Verfahren gleich. Erst danach trennen sich die Wege: Beim reproduktiven Klonen entsteht ein neues Lebewesen, beim therapeutischen Klonen werden aus dem Embryo Stammzellen gewonnen – der Embryo wird dabei zerstört.

Reproduktives und therapeutisches Klonen

  • Reproduktives Klonen soll ein neues Lebewesen erzeugen. Der Klon-Embryo wird in eine Leihmutter übertragen und ausgetragen. Beispiele sind Dolly und die Klonaffen Zhong Zhong und Hua Hua (2017 in China geboren).
  • Therapeutisches Klonen (auch Forschungsklonen) soll Zellen für die Medizin liefern. Aus dem Klon-Embryo werden nach wenigen Tagen embryonale Stammzellen entnommen. Sie haben das Erbgut des Kernspenders und würden deshalb vom Immunsystem eines Patienten nicht abgestoßen. 2013 gelang es einem Team in den USA erstmals, so menschliche embryonale Stammzellen zu gewinnen.

Seit 2006 gibt es eine Alternative ohne Embryonen: induzierte pluripotente Stammzellen (iPS-Zellen). Dabei werden Körperzellen mit wenigen Faktoren in einen stammzellähnlichen Zustand zurückversetzt. Shinya Yamanaka erhielt dafür 2012 den Nobelpreis. Das therapeutische Klonen hat dadurch stark an Bedeutung verloren (mehr unter Die Stammzelle).

Tiere klonen: Nutzen und Tierwohl

Tiere werden geklont, um Forschungsmodelle mit identischem Erbgut zu erhalten, um wertvolle Zucht- oder Sporttiere zu vervielfältigen, für den Artenschutz – und, durch kommerzielle Anbieter vor allem in den USA, China und Südkorea, auch als Ersatz für verstorbene Haustiere.

Das Verfahren ist aber sehr ineffizient: Für Dolly waren 277 Versuche nötig. Beim Rhesusaffen ReTro, dem 2024 vorgestellten ersten geklonten Rhesusaffen, der das Erwachsenenalter erreichte, wurden 113 Embryonen erzeugt und 11 davon auf 7 Leihmütter übertragen – geboren wurde ein einziges lebendes Tier. Viele Embryonen sterben ab, Leihmuttertiere durchlaufen Eingriffe und Fehlgeburten, und bei manchen Arten wie Rind und Schaf treten bei Klonen gehäuft übergroße Föten und Fehlbildungen auf. Ob dieser Preis für einen Nutzen gerechtfertigt ist, ist eine zentrale Frage des Tierschutzes. Mehr Beispiele unter Geklonte Organismen.

Was in Deutschland gilt

Das Embryonenschutzgesetz (ESchG) bestimmt in § 6: Wer künstlich bewirkt, dass ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Auch die Übertragung eines solchen Embryos auf eine Frau ist strafbar. Das reproduktive Klonen von Menschen ist damit eindeutig verboten. Nach überwiegender Auffassung erfasst das Verbot auch das therapeutische Klonen; zudem dürfen in Deutschland keine embryonalen Stammzellen gewonnen werden. Ihr Import für Forschung ist nach dem Stammzellgesetz nur ausnahmsweise erlaubt – für Zelllinien, die vor dem 1. Mai 2007 entstanden sind.

Wie andere Staaten und internationale Organisationen mit dem Klonen umgehen, erfährst du unter Weltweite Resonanz Klonen.

Merke

Beim somatischen Zellkerntransfer wird der Kern einer Körperzelle in eine entkernte Eizelle übertragen. Reproduktives Klonen erzeugt ein neues Lebewesen, therapeutisches Klonen liefert embryonale Stammzellen und zerstört dabei den Embryo. In Deutschland ist das Klonen von Menschen nach § 6 ESchG strafbar.

Positionen im Überblick

Die folgenden Argumente werden in der Debatte vertreten. Sie sind nicht nach Richtigkeit sortiert – das Abwägen ist deine Aufgabe (siehe Ethik und Gentechnik). Die Argumente mit ihren Einwänden, getrennt nach drei Bereichen, findest du unter Klonen: Pro und Contra. Wie du daraus einen eigenen Text machst, zeigt die Erörterung zum Klonen mit Musterbeispiel.

Reproduktives Klonen von Menschen

Argumente dafür

  • Fortpflanzungsfreiheit: Menschen, die auf anderem Weg keine genetisch eigenen Kinder bekommen können, hätten eine weitere Möglichkeit.
  • Zwillings-Argument: Eineiige Zwillinge sind genetisch identisch und trotzdem eigenständige Personen; ein Klon wäre eine Art zeitversetzter Zwilling.
  • Kein Mensch ist nur seine Gene: Persönlichkeit entsteht durch Umwelt, Erziehung und Erfahrung – eine „Kopie“ eines Menschen ist gar nicht möglich.

Argumente dagegen

  • Sicherheit: Die Erfahrungen mit Tieren zeigen sehr viele Fehlversuche und Fehlbildungen. Ein Versuch am Menschen wäre ein Experiment mit ungewissem Ausgang an einem Kind, das nicht einwilligen kann.
  • Würde und Instrumentalisierung: Ein Kind könnte zum Mittel für die Wünsche anderer werden, etwa als „Ersatz“ für ein verstorbenes Kind.
  • Recht auf eine offene Zukunft: Wer weiß, wessen Erbgut er trägt, lebt womöglich unter dem Erwartungsdruck, dessen Leben zu wiederholen.

Therapeutisches Klonen

Argumente dafür

  • Heilungschancen: Körpereigene Stammzellen könnten Gewebe ersetzen, ohne abgestoßen zu werden.
  • Forschung: Zellen mit dem Erbgut von Erkrankten helfen, Krankheiten zu verstehen und Medikamente zu testen.
  • Abgestufter Embryonenschutz: Wer frühen Embryonen einen geringeren Schutz zuspricht als geborenen Menschen, kann die Forschung für vertretbar halten.

Argumente dagegen

  • Lebensschutz: Wer menschliches Leben ab der Entstehung des Embryos voll schützen will, lehnt es ab, Embryonen zu erzeugen, um sie zu zerstören.
  • Eizellen: Man bräuchte viele Eizellen; ihre Gewinnung ist für Frauen belastend und birgt die Gefahr, dass Frauen ausgebeutet werden.
  • Alternativen und Dammbruch: iPS-Zellen kommen ohne Embryonen aus. Zudem befürchten Kritiker, dass Klon-Embryonen irgendwann doch übertragen werden.

Wusstest du?

Klonen wird auch im Artenschutz erprobt: 2020 kamen in den USA ein geklontes Przewalski-Pferd und ein Schwarzfußiltis zur Welt. Ihre Erbinformation stammte aus Zellen, die seit den 1980er-Jahren in einer „Gefrier-Arche“ lagerten. So kann verloren gegangene genetische Vielfalt in kleine Restpopulationen zurückkehren – ein Gegenmittel gegen Gendrift.

Typische Fehler

  • „Ein Klon ist eine exakte Kopie.“ Falsch – Umwelt, Zufall in der Entwicklung und epigenetische Prägung machen jeden Klon zu einem eigenen Individuum. Selbst die Erbinformation ist nicht ganz identisch: Die Mitochondrien-DNA stammt aus der Eizelle.
  • „Ein Klon ist so alt wie sein Spender.“ Falsch – ein Klon beginnt als Embryo und wird ganz normal geboren.
  • „Dolly war das erste geklonte Tier.“ Falsch – sie war das erste Säugetier, das aus einer Zelle eines erwachsenen Tieres geklont wurde.
  • „Beim therapeutischen Klonen werden Organe geklont.“ Falsch – es werden Embryonen erzeugt, um daraus Stammzellen zu gewinnen.
Wann beginnt schützenswertes Leben? Die Debatte um den Status des Embryos

Hinter dem Streit um das therapeutische Klonen steht eine Grundfrage: Welchen moralischen Status hat ein früher menschlicher Embryo? In der deutschen Debatte werden oft vier Argumente für einen vollen Schutz ab der Befruchtung genannt (nach ihren Anfangsbuchstaben „SKIP“):

  • Spezies: Der Embryo gehört zur Art Mensch.
  • Kontinuität: Seine Entwicklung zum geborenen Menschen verläuft ohne klaren Einschnitt.
  • Identität: Der Embryo ist dasselbe Individuum wie der spätere Mensch.
  • Potenzialität: Er hat die Fähigkeit, sich zu einem Menschen zu entwickeln.

Kritiker halten jedes dieser Argumente für angreifbar: Die bloße Artzugehörigkeit begründe noch keine Würde; bis etwa zum 14. Tag kann sich ein Embryo noch in Zwillinge teilen, eine Identität sei also noch nicht festgelegt; und auch eine Körperzelle habe – wie das Klonen zeigt – unter bestimmten Bedingungen „Potenzial“. Vertreter eines abgestuften Schutzes (Gradualismus) meinen deshalb, der Schutzanspruch wachse mit der Entwicklung, etwa mit der Einnistung, der Entwicklung des Nervensystems oder der Geburt.

Das deutsche Recht folgt weitgehend dem frühen Schutz: Nach § 8 ESchG gilt als Embryo bereits die befruchtete Eizelle ab der Kernverschmelzung. Andere Länder, etwa Großbritannien, erlauben dagegen Forschung an Embryonen unter strengen Auflagen bis zum 14. Tag. Ob ein durch Kerntransfer erzeugter Embryo rechtlich wie ein durch Befruchtung entstandener zu behandeln ist, war lange umstritten – ein Beispiel dafür, dass Technik dem Recht manchmal vorauseilt.

Fachbegriffe

Klon
Lebewesen oder Zelle mit gleicher Kern-Erbinformation wie ein anderes.
Somatischer Zellkerntransfer
Übertragung des Kerns einer Körperzelle in eine entkernte Eizelle („Dolly-Methode“).
Reproduktives Klonen
Klonen mit dem Ziel, ein neues Lebewesen zu erzeugen.
Therapeutisches Klonen
Klonen, um aus dem frühen Embryo embryonale Stammzellen zu gewinnen.
Blastozyste
Früher Embryo wenige Tage nach der Befruchtung, ein Bläschen mit innerer Zellmasse.
Embryonale Stammzellen
Zellen aus der inneren Zellmasse, die sich zu allen Zelltypen des Körpers entwickeln können.
iPS-Zellen
Induzierte pluripotente Stammzellen, aus Körperzellen zurückprogrammiert.

Aufgaben

AFB I: wiedergebenAFB II: anwendenAFB III: beurteilen
  1. AFB IBeschreibe mithilfe von Abb. 1 den Ablauf des somatischen Zellkerntransfers.
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    Einer Spenderin wird eine Eizelle entnommen und deren Kern entfernt. Aus einer Körperzelle des zu klonenden Lebewesens wird der Zellkern in die entkernte Eizelle übertragen. Ein Stromimpuls regt die Teilung an. Es entsteht ein Embryo, der bis zur Blastozyste heranwächst.
  2. AFB IIVergleiche reproduktives und therapeutisches Klonen nach Ziel, Ablauf und Schicksal des Embryos.
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    Gemeinsam: Zellkerntransfer bis zur Blastozyste. Reproduktiv: Ziel ist ein neues Lebewesen; der Embryo wird in eine Leihmutter übertragen und ausgetragen. Therapeutisch: Ziel sind Stammzellen; dem Embryo werden nach wenigen Tagen Zellen entnommen, er wird dabei zerstört.
  3. AFB IIErkläre, warum ein Klon seinem Spender nicht völlig gleicht.
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    Die Mitochondrien-DNA stammt aus der Eizelle der Spenderin. Umwelt, Ernährung, Erfahrungen und Zufallsprozesse in der Entwicklung prägen Körper und Verhalten; epigenetische Markierungen können sich unterscheiden. Auch eineiige Zwillinge sind daher verschiedene Persönlichkeiten.
  4. AFB IIWerte die Zahlen aus: Für Dolly gab es 277 Versuche; bei ReTro wurden 113 Embryonen erzeugt, 11 übertragen, 1 Tier überlebte. Erläutere, was das für das Tierwohl bedeutet.
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    Die Erfolgsquote liegt unter 1 %. Für ein lebendes Tier sterben viele Embryonen ab, mehrere Leihmuttertiere werden behandelt, operiert und erleiden teils Fehlgeburten. Tierschutz fragt deshalb, ob der Nutzen (z. B. Forschung, Artenschutz) diese Belastungen rechtfertigt – beim Klonen von Haustieren aus Liebhaberei wird das besonders kritisch gesehen.
  5. AFB IIIEine Forschergruppe fordert, therapeutisches Klonen in Deutschland zu erlauben. Nimm mithilfe der fünf Schritte der ethischen Urteilsbildung Stellung.
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    Erwartungshorizont: Sachverhalt (Verfahren, Stand der Forschung, iPS-Alternative, Rechtslage § 6 ESchG und Stammzellgesetz). Werte und Betroffene (Patienten: Fürsorge; Embryonen: Lebensschutz/Würde je nach Status; Eizellspenderinnen: Nichtschaden, Schutz vor Ausbeutung; Gesellschaft). Optionen (Verbot beibehalten, Erlaubnis unter Auflagen, nur iPS fördern, Import erweitern). Abwägung (Gewicht des Heilungsnutzens bei vorhandener Alternative; Status des Embryos; Missbrauchsrisiken). Urteil mit Begründung, Bedingungen und Würdigung des stärksten Gegenarguments – jede gut begründete Position ist möglich.

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Quellen & Stand

Stand: Oktober 2026. Rechtslage Deutschland.

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