Die CRISPR-Babys: der Fall He Jiankui
Vertiefung zum ThemaCRISPR/Cas9
Im November 2018 erfuhr die Welt von zwei Mädchen, deren Erbgut als Embryo verändert worden war. Der Fall gilt bis heute als Wendepunkt: Er hat gezeigt, wie schnell eine neue Technik missbraucht werden kann – und wie dünn die Regeln waren, die das verhindern sollten.
Einfach erklärt
Diese Seite vertieft das Thema CRISPR/Cas9 an einem bekannten Fall. Der chinesische Forscher He Jiankui verändert mit der Genschere das Erbgut von Embryonen. 2018 kommen Zwillinge zur Welt, 2019 ein drittes Kind. Er will ein Gen ausschalten. So sollen die Kinder vor dem Virus HIV sicher sein.
Fachleute auf der ganzen Welt verurteilen den Versuch. Sie kritisieren nicht die Genschere selbst, sondern diesen Einsatz. Die Kinder sind nicht krank. Gegen eine Ansteckung gibt es erprobte andere Wege. Die Veränderung entspricht nicht der natürlichen Schutz-Variante. Vielleicht sind auch nicht alle Zellen gleich verändert. Die Eltern bekommen keine vollständige Aufklärung. Ende 2019 verurteilt ein Gericht He Jiankui zu drei Jahren Haft.
Entscheidend ist die Keimbahn – das sind Ei- und Samenzellen und frühe Embryonen. Änderungen in der Keimbahn erben alle Nachkommen. Eingriffe in Körperzellen betreffen dagegen nur eine Person. In Deutschland sind Eingriffe in die Keimbahn verboten. Ein weltweites Verbot gibt es bis heute nicht.
Merke: Ein Eingriff in die Keimbahn betrifft nicht nur ein Kind, sondern alle seine Nachkommen.
Kurz gesagt
Als CRISPR-Babys werden drei Kinder bezeichnet, deren Erbgut der chinesische Forscher He Jiankui im Embryonalstadium mit CRISPR/Cas9 verändern ließ. Die Zwillinge kamen im Oktober 2018 zur Welt, ein drittes Kind 2019. Ziel war, das Gen CCR5 auszuschalten, um die Kinder vor HIV zu schützen. Fachleute weltweit verurteilten den Versuch: Es gab keine medizinische Notwendigkeit, die Risiken waren ungeklärt, und die Eltern waren unzureichend aufgeklärt. Ende 2019 wurde He Jiankui zu drei Jahren Haft verurteilt.
Das lernst du hier
- den Ablauf der Ereignisse von 2018 und 2019 darstellen,
- die fachlichen Einwände gegen den Versuch erläutern,
- den Unterschied zwischen Eingriffen in Körperzellen und in die Keimbahn erklären,
- den Fall ethisch beurteilen und Regeln für Forschung begründen.
Was 2018 geschah
He Jiankui war Physiker und Biotechnologe an einer Universität in Shenzhen. Ab 2017 warb er Paare an, bei denen der Mann HIV-positiv und die Frau HIV-negativ war. Ihnen bot er eine künstliche Befruchtung an, bei der die Embryonen zusätzlich mit der Genschere CRISPR/Cas9 verändert werden sollten.
Am 25. November 2018 berichtete das Magazin MIT Technology Review über Einträge in einem chinesischen Studienregister. Daraufhin veröffentlichte He noch am selben Tag mehrere Videos, in denen er die Geburt der Zwillinge bekannt gab, die in den Veröffentlichungen Lulu und Nana genannt werden. Drei Tage später stellte er seine Arbeit auf einem internationalen Fachgipfel in Hongkong vor. Die Reaktion war einhellige Ablehnung.
| Zeitpunkt | Ereignis |
|---|---|
| ab 2017 | Paare werden angeworben; der Versuch läuft ohne Wissen der Öffentlichkeit und der Universität. |
| Oktober 2018 | Die Zwillinge werden geboren. |
| 25./26. November 2018 | Ein Fachmagazin stößt auf den Registereintrag; He gibt die Geburten selbst öffentlich bekannt. |
| 28. November 2018 | Vortrag auf dem Zweiten Internationalen Gipfel zum Genome Editing in Hongkong; das Organisationskomitee nennt das Vorgehen unverantwortlich. |
| 29. November 2018 | Die chinesischen Behörden stoppen alle Forschungsarbeiten von He Jiankui. |
| 2019 | Ein drittes Kind aus demselben Versuch wird geboren. |
| 30. Dezember 2019 | Ein Gericht in Shenzhen verurteilt He Jiankui wegen illegaler medizinischer Tätigkeit zu drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von drei Millionen Yuan; zwei Mitarbeiter erhalten geringere Strafen. |
| 2020/2021 | China verschärft seine Gesetze: Das Zivilgesetzbuch und eine Änderung des Strafgesetzes verbieten solche Eingriffe ausdrücklich. |
| April 2022 | He Jiankui wird nach Verbüßung der Haftstrafe entlassen. |
Warum Fachleute den Versuch verurteilten
Die Kritik richtete sich nicht gegen die Technik an sich, sondern gegen die Art, wie sie hier eingesetzt wurde. Fünf Punkte stehen im Mittelpunkt.
1. Es gab keine medizinische Notwendigkeit. Die Kinder waren nicht krank und auch nicht in besonderer Gefahr. Dass ein HIV-positiver Vater das Virus an sein Kind weitergibt, lässt sich mit erprobten Mitteln verhindern: Eine wirksame HIV-Therapie senkt die Viruslast so weit, dass das Virus nicht mehr übertragen wird, und beim sogenannten Spermienwaschen werden die Samenzellen vom Samenplasma getrennt, in dem das Virus steckt. Ein riskanter Eingriff ins Erbgut war also überflüssig.
2. Die erzeugten Veränderungen entsprechen nicht der bekannten Schutzvariante. Vorbild war CCR5-Δ32 (gesprochen: Delta 32), eine natürlich vorkommende Variante, bei der 32 Basenpaare im Gen fehlen. Menschen, die diese Variante von beiden Elternteilen geerbt haben, sind gegen viele HIV-Stämme weitgehend unempfindlich, weil dem Virus die Andockstelle fehlt. Genau diese Variante entstand bei den Kindern aber nicht, wie Abb. 1 zeigt.
3. Mosaik. Die Genschere wirkt nicht immer sofort nach der Befruchtung. Teilt sich die Zelle vorher, entsteht ein Lebewesen aus Zellen mit unterschiedlichen Veränderungen – ein Mosaik. Bei den Kindern ließ sich nicht ausschließen, dass ein Teil der Zellen gar nicht oder anders verändert ist. Ein lückenhafter Schutz wäre damit kaum besser als kein Schutz.
4. Unerwünschte Schnitte an anderen Stellen. Cas9 kann auch an Stellen schneiden, die der Zielsequenz ähneln. Solche Off-Target-Effekte lassen sich bei einem Embryo nur an wenigen entnommenen Zellen prüfen – was in diesen Zellen gefunden wird, muss nicht für den ganzen Embryo gelten. Sicher ausschließen kann man sie deshalb nicht. Werkzeuge, die ohne Doppelstrangbruch auskommen und dieses Risiko verringern, gab es damals bereits im Labor: Base Editing und Prime Editing. Am grundsätzlichen Einwand gegen einen Eingriff in die Keimbahn ändern aber auch sie nichts.
5. Aufklärung und Kontrolle fehlten. Die Einwilligungsunterlagen der Eltern waren unvollständig und beschönigend. Die Ethikprüfung war nach Feststellung des Gerichts gefälscht, und He besaß keine Zulassung als Arzt. Die Universität erfuhr von dem Versuch erst aus den Medien.
Merke
Der entscheidende Unterschied liegt in den Zellen, die verändert werden. Ein Eingriff in Körperzellen (somatisch) betrifft nur die behandelte Person – so arbeiten die heutigen zugelassenen Therapien. Ein Eingriff in Keimzellen oder frühe Embryonen (Keimbahn) verändert auch die Ei- und Samenzellen des Kindes und wird dadurch an alle Nachkommen weitergegeben. Genau das geschah hier.
Die Folgen: Urteil, Gesetze, Regeln
Das Gericht in Shenzhen sah es Ende 2019 als erwiesen an, dass He Jiankui ohne ärztliche Zulassung gehandelt, Unterlagen gefälscht und die Beteiligten über Risiken im Unklaren gelassen hatte. Es verurteilte ihn zu drei Jahren Haft und einer hohen Geldstrafe; zwei Mitarbeiter erhielten kürzere Haftstrafen. 2022 wurde er entlassen.
Wichtiger als die Strafe sind die Folgen für die Forschung weltweit:
- China verbot solche Eingriffe ausdrücklich. Seit 2021 verlangt das Zivilgesetzbuch, dass Forschung an menschlichen Genen und Embryonen geltendes Recht und ethische Grundsätze achtet; eine Änderung des Strafgesetzes stellt unzulässiges Genome Editing an Menschen unter Strafe.
- Die Weltgesundheitsorganisation berief Ende 2018 ein Expertengremium ein. Es rief zunächst dazu auf, Eingriffe in die menschliche Keimbahn vorerst zu unterlassen, und richtete ein internationales Register für Forschungsvorhaben ein. 2021 legte es Empfehlungen für Aufsicht und Kontrolle vor – unter anderem zu Registern, zu grenzüberschreitendem „Medizintourismus“ und zum Umgang mit nicht gemeldeter oder unsicherer Forschung.
- Das Organisationskomitee des Gipfels in Hongkong hielt fest, dass es derzeit unverantwortlich sei, die Keimbahn klinisch zu verändern. Es forderte zugleich, einen klaren, überprüfbaren Weg zu beschreiben, unter welchen Bedingungen das eines Tages anders bewertet werden könnte.
- In Deutschland wäre der Versuch von vornherein strafbar gewesen. Das Embryonenschutzgesetz verbietet in § 5 die künstliche Veränderung der Erbinformation menschlicher Keimbahnzellen und ihre Verwendung zur Befruchtung.
Die Lage ist allerdings nicht überall gleich. Viele Staaten haben eigene Gesetze, andere kaum Regeln. Ein weltweit verbindliches Verbot gibt es bis heute nicht (Stand: Oktober 2026) – das ist einer der Gründe, warum über internationale Register und Aufsicht diskutiert wird.
Typische Fehler
- „Die Kinder sind immun gegen HIV.“ Das lässt sich so nicht sagen. Es entstand nicht die bekannte Schutzvariante, bei einem Kind ist nur eine der beiden Genkopien verändert, und manche HIV-Stämme nutzen ohnehin eine andere Andockstelle.
- „Der Fall zeigt, dass CRISPR gefährlich ist.“ Kritisiert wurde der Einsatz an Embryonen ohne Notwendigkeit und ohne Kontrolle, nicht die Methode als solche. In Körperzellen wird sie seit 2023 als zugelassene Therapie eingesetzt.
- „Gentechnik am Menschen ist seitdem verboten.“ Verboten sind Eingriffe in die Keimbahn – in Deutschland schon seit 1991. Therapien an Körperzellen sind erlaubt und werden geprüft wie andere Arzneimittel.
- „Er wurde für die Gentechnik bestraft.“ Das Urteil stützte sich auf die illegale Ausübung der Medizin, gefälschte Unterlagen und Täuschung – nicht auf ein damals schon bestehendes Spezialgesetz zum Genome Editing. Genau diese Lücke hat China danach geschlossen.
Vertiefung Oberstufe: CCR5, der Berliner Patient und die Grenzen der Übertragbarkeit
Das Gen CCR5 enthält den Bauplan für einen Rezeptor auf der Oberfläche bestimmter Immunzellen. Viele HI-Viren nutzen ihn zusammen mit einem zweiten Rezeptor als Eintrittspforte. Fehlen im Gen 32 Basenpaare (CCR5-Δ32), verschiebt sich das Leseraster; das Protein wird nicht mehr richtig gebildet und erscheint nicht auf der Zelloberfläche. Dem Virus fehlt dann die Andockstelle. Diese Variante kommt vor allem in Europa vor, in manchen Regionen tragen etwa zehn Prozent der Menschen eine Kopie, deutlich seltener sind zwei.
Bekannt wurde das Prinzip durch den „Berliner Patienten“ Timothy Ray Brown: Er erhielt wegen einer Leukämie eine Blutstammzell-Transplantation von einem Spender, der CCR5-Δ32 in beiden Kopien trug – und galt danach als von HIV geheilt. Das ist allerdings ein Eingriff in Körperzellen eines schwer kranken Erwachsenen, der ohnehin eine Transplantation brauchte. Daraus folgt gerade nicht, dass man die Variante bei gesunden Embryonen nachbauen sollte.
Dazu kommt: Ein Gen hat selten nur eine Aufgabe. Für CCR5 werden Zusammenhänge mit der Abwehr anderer Infektionen und mit Vorgängen im Gehirn diskutiert. Welche Folgen ein Ausfall über ein ganzes Leben hat, ist nicht geklärt. 2019 erschien eine Studie, die Trägern zweier Δ32-Kopien eine kürzere Lebenserwartung zuschrieb; sie wurde wenige Monate später wegen eines methodischen Fehlers zurückgezogen. Auch das gehört zum Fall: Die wissenschaftliche Grundlage war in beide Richtungen dünner, als die Schlagzeilen vermuten ließen.
Ein formales Problem kam hinzu. Der Fachaufsatz zu dem Versuch wurde nie regulär veröffentlicht; Fachleute, die ihn im Begutachtungsverfahren lasen, beschrieben erhebliche Mängel. Die wichtigsten Angaben über die Kinder stammen daher aus Auszügen und aus Gerichtsunterlagen, nicht aus einer geprüften Publikation. Für eine Bewertung heißt das: Vorsicht bei allen Aussagen über den Gesundheitszustand der Kinder. Sie haben ein Recht auf Privatsphäre, und sichere Daten gibt es nicht.
Fachbegriffe
- Keimbahn
- Zelllinie, aus der Ei- und Samenzellen hervorgehen; Veränderungen darin werden an Nachkommen weitergegeben.
- somatisch
- Die Körperzellen betreffend; solche Veränderungen werden nicht vererbt.
- CCR5
- Gen für einen Rezeptor auf Immunzellen, den viele HI-Viren als Eintrittspforte nutzen.
- CCR5-Δ32
- Natürliche Genvariante mit 32 fehlenden Basenpaaren; schützt in doppelter Ausführung weitgehend vor vielen HIV-Stämmen.
- Mosaik
- Lebewesen aus Zellen mit unterschiedlichem Erbgut, etwa wenn die Genschere erst nach der ersten Zellteilung wirkt.
- Off-Target-Effekt
- Schnitt an einer Stelle, die der Zielsequenz nur ähnelt.
- informierte Einwilligung
- Zustimmung nach vollständiger, verständlicher Aufklärung über Zweck, Ablauf und Risiken.
Aufgaben
AFB I Wissen wiedergeben AFB II Anwenden AFB III Beurteilen
- AFB IStelle dar, was im November 2018 bekannt wurde, und nenne das Gen, das verändert werden sollte, samt Begründung des Forschers.
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Ende November 2018 wurde bekannt, dass in China Zwillingsmädchen geboren worden waren, deren Erbgut als Embryo mit CRISPR/Cas9 verändert worden war; ein drittes Kind folgte 2019. Verändert werden sollte das Gen CCR5. Die Begründung lautete, die Kinder sollten vor einer HIV-Infektion geschützt werden, weil die Väter HIV-positiv waren.
- AFB IIErkläre mithilfe von Abb. 1, warum der angestrebte Schutz vor HIV fachlich nicht belegt ist.
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Belegt ist der Schutz nur für die natürliche Variante CCR5-Δ32, und zwar dann, wenn beide Genkopien sie tragen. Bei den Kindern entstanden andere Veränderungen: bei einem Kind eine Lücke von 15 Basenpaaren in nur einer Kopie, während die zweite Kopie unverändert blieb; beim anderen Kind in beiden Kopien eine Lücke von vier Basenpaaren beziehungsweise eine zusätzliche Base. Ob diese Veränderungen das Protein ebenso funktionslos machen, ist nicht untersucht. Eine einzelne veränderte Kopie reicht nach bisherigem Wissen ohnehin nicht aus.
- AFB IIVergleiche den Eingriff mit einer heutigen zugelassenen CRISPR-Therapie wie Casgevy hinsichtlich Zielzellen, Vererbbarkeit, Nutzen und Einwilligung.
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Casgevy verändert Blutstammzellen einer erkrankten Person außerhalb des Körpers. Die Veränderung bleibt somatisch und wird nicht vererbt; der Nutzen ist in Studien geprüft, die Person willigt selbst ein. Bei He Jiankui wurden Embryonen verändert: Die Veränderung betrifft alle Zellen einschließlich der Keimbahn und wird weitergegeben; die Kinder waren nicht krank, es gab erprobte Alternativen, und sie konnten nicht einwilligen. Die Eltern wurden nur unvollständig aufgeklärt.
- AFB IIAnalysiere die Schlagzeile: „Chinesischer Forscher macht Babys immun gegen HIV.“ Prüfe die Aussage Wort für Wort.
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„Immun“ ist falsch: Immunität entsteht durch das Immunsystem; hier ging es um eine fehlende Andockstelle, also um Unempfindlichkeit gegenüber bestimmten HIV-Stämmen. „Macht immun“ ist unbelegt: Die erzeugten Veränderungen entsprechen nicht der Schutzvariante, bei einem Kind ist nur eine Kopie betroffen, und ein Mosaik ist möglich. Zutreffend ist allein, dass das Erbgut von Embryonen verändert wurde und Kinder geboren wurden. Die Schlagzeile verwandelt eine unbelegte Absicht in ein Ergebnis.
- AFB IIINimm Stellung: Sollte es ein weltweites, verbindliches Verbot von Keimbahneingriffen beim Menschen geben, oder genügen nationale Gesetze? Begründe und beziehe mögliche Gegenargumente ein.
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Für ein weltweites Verbot: Nachkommen können nicht einwilligen; Fehler wären nicht rückholbar; nationale Lücken laden dazu ein, in Staaten mit schwachen Regeln auszuweichen; der Fall zeigt, dass Selbstverpflichtungen der Forschung allein nicht genügen. Dagegen: Ein Verbot lässt sich international kaum durchsetzen und schiebt die Forschung in den verborgenen Bereich; bei sehr schweren Erbkrankheiten könnte es eines Tages Fälle geben, in denen es keine Alternative gibt; Register, Meldepflichten und strenge Zulassungsverfahren könnten wirksamer sein als ein Papierverbot. Erwartet wird eine eigene, begründete Position mit Abwägung, einem Hinweis auf die aktuelle Rechtslage (Verbot in Deutschland nach § 5 ESchG, kein weltweit verbindliches Verbot) und einem Vorschlag, woran man die Wirksamkeit der gewählten Lösung erkennen würde.
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Quellen & Stand
- Organisationskomitee des Zweiten Internationalen Gipfels zum Genome Editing: Statement vom 29.11.2018.
- MIT Technology Review: He Jiankui sentenced to three years in prison (30.12.2019) und He Jiankui is free (04.04.2022).
- Weltgesundheitsorganisation: Empfehlungen zum Genome Editing (12.07.2021).
- Embryonenschutzgesetz, § 5: gesetze-im-internet.de.
- Überblick mit Belegen zu Ablauf, Urteil und den festgestellten Genveränderungen: Wikipedia: He Jiankui affair.
Stand: Oktober 2026.